Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Tipps, dann wenden Sie sich gerne an unser Personal.
Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer.
Apothekenpflichtige Arzneimittel erhalten Sie zwar ohne Rezept und Mitwirken des Arztes, aber trotzdem nur in der Apotheke. Der Grund: Hier ist eine Beratung des Apothekenpersonals erforderlich, um den richtigen Umgang mit den Medikamenten zu gewährleisten.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel hingegen bedürfen aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen einer Verordnung durch den Arzt.
Medikamente unter 50€ | pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€) |
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ | 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€) |
Medikamente über 100€ | pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€) |
Verbandmittel | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Rezepturen |
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Eigenanteil | Bei einer Preisüberschreitung des von der Krankenkasse festgelegten Festbetrages, trägt der Kunde die Mehrkosten. |
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent.
Haben Sie im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu ihrer Belastungsgrenze erbracht, werden Sie auf Antrag bei der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Ihre bei uns geleisteten Zuzahlungen bescheinigen wir Ihnen gerne.